Der Bundesrat wurde vom Parlament beauftragt, das Vorsorgegesetz anzupassen. Angestellte können derzeit maximal CHF 6'826 pro Jahr in Abzug des Einkommens bringen.
In Zukunft können vollständig oder nur teilweise verpasste Einzahlungen, in einem der Folgejahre nachträglich vollzogen werden. Planen Sie also bereits heute doppelt für Ihre Zukunft - für tiefere Steuern und höheres Vorsorgegeld im Alter.
Bei der Auswahl einer passenden Lösung unterstützen wir Sie gerne, bereits vor Jahresende!