Sofern der Betrag von 4‘000 Franken für berufsbedingte Kosten noch nicht ausgeschöpft wurde, können auch die Kosten eines privaten Arbeitszimmers zu Hause von der Steuer abgezogen werden.
Ein steuerlich wirksamer Abzug für das Home Office ist nicht ohne Nachweise möglich. Hierfür wird in der Regel ein Bedarfsnachweis vonseiten des Arbeitgebers gefordert. Bedingung ist zudem, dass die Räumlichkeiten nur zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt werden. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, können die Unterhaltskosten der beruflich genutzten Räumlichkeit steuerlich verrechnet werden.