Ja!
Zinskosten aus Privatkrediten, Kreditkarten-Zinsen und Hypothekar-Zinsen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Der Eigenmietwert muss zwar versteuert werden, doch darf im Gegenzug dazu die Hypothek vom Vermögen abgezogen werden.
Auch werterhaltende Investitionen und Unterhaltskosten für Immobilien können abgezogen werden.
Nicht abzugsfähig sind dagegen Kosten für das Leasing eines Fahrzeugs, da ein Leasingvertrag steuerlich gesehen keinen Kreditvertrag darstellt. Einzelne Kantone schliessen auch Baukreditzinsen aus. Für Schulden und Kreditzinsen gilt ein jährlicher Maximalbetrag von 50‘000 Franken, zuzüglich Vermögenserträge.